verbotene Eigenmacht

verbotene Eigenmacht
zivilrechtlicher Begriff; besondere Form der widerrechtlichen Besitzentziehung. V.E. begeht, wer dem unmittelbaren Besitzer einer  Sache ohne dessen Willen den  Besitz entzieht. Wer v.E. verübt, handelt auch dann widerrechtlich, wenn er an sich zum Besitz berechtigt ist (z.B. weil er Eigentümer ist und der unmittelbare Besitzer die Sache an ihn herauszugeben verpflichtet ist, § 858 BGB). Der durch v.E. erlangte Besitz ist  fehlerhafter Besitz.
- Vgl. auch  Besitzschutz.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • verbotene Eigenmacht — verbotene Eigenmacht,   die widerrechtliche Entziehung oder Störung des Besitzes ohne den Willen des Besitzers (§ 858 BGB) …   Universal-Lexikon

  • Verbotene Eigenmacht — Die verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) ist die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch widerrechtliche Entziehung oder Störung. Sie löst unterschiedliche Rechtsfolgen wie zum Beispiel das Selbsthilferecht des Besitzers und des… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigenmacht, verbotene — Eigenmacht, verbotene, s. Besitz u. Selbsthilfe …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Besitzer — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzkehr — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzrecht — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitztum — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigenbesitz — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Habe — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Mitbesitz — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”